Regionalverband Donau-Iller


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BRANCHE | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
Der Regionalverband Donau-Iller ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Träger der grenzüberschreitenden Regionalplanung für das Gebiet der Stadt- und Landkreise Alb-Donau-Kreis, Ulm, Biberach, Günzburg, Neu-Ulm, Memmingen sowie Unterallgäu. Der Regionalverband wurde 1973 durch einen Staatsvertrag zwischen Baden-Württemberg und Bayern gebildet. Er übernimmt dabei die raumplanerischen Aufgaben nach dem Raumordnungsgesetz und den beiden Landesplanungsgesetzen auf regionaler Ebene.
Der Verband ist für die übergreifende Planung in den Bereichen Verkehr, Umwelt, Siedlung, Wirtschaft und für weitere Strukturplanungen zuständig. Das zentrale Element bildet dabei der Regionalplan, welcher die verschiedenen Fachbereiche in ein regionalplanerisches Gesamtkonzept einbindet und dabei Ziele und Grundsätze der Raumordnung festlegt. Diese Festlegungen des Regionalplans sind von den nachgeordneten Planungsbehörden (z. B. Gemeinden oder Landratsämter) zu berücksichtigen. Der Regionalplan ist auf einen Zeithorizont von etwa 15 Jahren angelegt.
Die Verbandsmitglieder setzen sich zusammen aus:
dem bayerischen Teil der Region:
- der kreisfreien Stadt Memmingen,
- dem Landkreis Günzburg,
- dem Landkreis Neu-Ulm,
- dem Landkreis Unterallgäu,
sowie dem baden-württembergischen Teil der Region:
- dem Stadtkreis Ulm,
- dem Alb-Donau-Kreis,
- und dem Landkreis Biberach.
Die wichtigsten Organe des Regionalverbands Donau-Iller sind die Verbandsversammlung, der Planungsausschuss bzw. Planungsbeirat sowie der Verbandsvorsitzende. Die Geschäfte werden vom Verbandsdirektor geführt. Der Verband hat eine Geschäftsstelle mit Sitz in Ulm.